Services für Arbeitgeber in Südhessen/Rhein-Main
Rekrutieren Sie bereits Fachkräfte aus dem Ausland oder haben es vor?
Wie ist es um die Sprachkompetenz Ihrer Bewerber bestellt?
Ein Sprachzertifikat alleine gibt noch keine Auskunft darüber, welche - insbesondere auch fachliche - Sprachkompetenz ein Bewerber mitbringt. Bevor Sie viel Zeit in den vollständigen Bewerbungsprozess investieren müssen, prüfen wir in Ihrem Auftrag zuerst die (fach-)sprachliche Eignung von Kandidaten für einen Arbeitsvertrag im Fall der Berufsanerkennung oder für eine Berufsausbildung. Dazu führen wir ein Video-Interview mit den Menschen, bei denen Sie sich eine Anstellung vorstellen können und geben Ihnen anschließend eine Einschätzung zu deren Sprachkompetenz ab.
Möchten Sie geeignete Bewerber mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) unterstützen, haben aber für den unvermeidlichen "Papierkram" keine Zeit, keine Mitarbeiter oder einfach zu wenig Erfahrung mit dem Verfahrensablauf?
Wir unterstützen Sie bei den Anerkennungsverfahren für Beruf (§ 16d AufenthG) oder Ausbildung (§ 16a AufenthG), bei der gesamten Abwicklung von beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) und den Visa-Verfahren Ihrer Bewerber.
Sie stellen nur den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zur Verfügung. Wir erstellen alle für das Fachkräfteverfahren erforderlichen Dokumente:
- Die Vereinbarung mit der Ausländerbehörde
- Ihre Bevollmächtigung durch Ihren Bewerber
- Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis
- Die Untervollmacht für die ausführende Person
- Die Erklärung zur geplanten Beschäftigung für die BA in Nürnberg
- Die Zusatzerklärung bei Berufsanerkennung für die BA in Nürnberg
Wir organisieren:
- Die Beglaubigung von Kopien der persönlichen Dokumente Ihres Bewerbers
- In Deutschland gefertigte Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten
- Die Beantragung des Berufsanerkennungsverfahrens beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
- Die Beantragung der Zeugnisgleichstellung beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt für künftige Auszubildende
- Eine Krankenversicherung ab Einreise für Ihren Bewerber
- Die Kommunikation mit der Pflegeschule für die Berufsausbildung oder die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
Wie können die künftigen Mitarbeiter während des Verfahrens betreut und
enstehende Fragen zum Verfahrensablauf beantwortet werden?
Jeder Bewerber ist anders und damit auch der Verfahrensablauf. Manche Bewerber halten sich bei allen Schritten an getroffene Absprachen und befolgen Ratschläge. Andere wiederum sind sehr aufgeregt oder ungeduldig und manchmal auch ein wenig übermotiviert. Es geht schließlich bei allen um den weiteren Lebensweg.
Auch wenn das Verfahren gleich sein sollte - jede Auslandsvertretung arbeitet ein bisschen anders und fordert unter Umständen - abweichend vom Standard - andere oder zusätzliche Dokumente oder Nachweise an. Machmal muss ein Antrag vielleicht nachgebessert werden oder abgelehnte Visumanträge erneut gestellt werden.
Die persönliche Betreuung von ausländischen Bewerbern kann jedenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen.
Schritt-für-Schritt-Betreuung Ihrer Bewerber und Begleitung durch das Verfahren: Wir haben Kenntnisse über den Ablauf des Visumverfahrens bei der jeweiligen Auslandsvertretung in den Hauptherkunftsländern. Wir können Ihre künftigen Mitarbeiter daher ausführlich über den Ablauf des Verfahrens und den jeweils nächsten Schritt informieren. Wir prüfen vorgelegte Dokumente und Nachweise auf deren Eignung und Vollständigkeit. Wir unterstützen Ihre Bewerber bei der Formulierung von Motivationsschreiben und bereiten sie auf das Gespräch in der Auslandsvertretung bei der Visumbeantragung vor.
Was kostet der Service und wie kann ich mich genauer informieren?
Die gesamten Rekrutierungskosten hängen vom Einzelfall ab. Es entstehen Kosten für den Service der Verfahrensbegleitung, diese sind abhängig vom zeitlichen Aufwand der geleistet wird. Daneben entstehen fixe Verfahrenskosten, wie die Gebühr der Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren, des Schulamts für die Zeugnisanerkennung oder des HLfGP für die Berufsanerkennung. Zusätzlich werden variable Kosten, zum Beispiel für Beglaubigungen und Übersetzungen oder ggf. Fahrtkosten enstehen, die sich nicht vorher bestimmen lassen.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf - rufen Sie an oder schreiben Sie eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen dann die bestehenden Möglichkeiten und den weiteren Ablauf.







